Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt ist als Trägerin öffentlicher Belange bei der Aufstellung oder Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) und von Bebauungsplänen (B-Plan) beteiligt, wenn ihr Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann. Das heißt, wenn wirtschaftliche Belange zu vertreten sind.
Die IHK wird frühzeitig angehört und bekommt Einsicht in die Planungsunterlagen. In ihren Stellungnahmen bringt die IHK das Interesse und die Betroffenheit der Mitgliedsunternehmen gegenüber der planenden Kommune zur Geltung. Außerdem informiert die IHK Firmen, wenn diese von den vorgelegten Planungen in ihrem Betrieb negativ beeinflusst werden könnten. In solchen Fällen berät die IHK ihre Mitgliedsunternehmen über weitere Vorgehensmöglichkeiten.
Was Bauleitplanung ist, was sie für Unternehmen bedeutet, und wie die IHK Einfluss darauf nehmen kann erklärt der nebenstehende Erklärfilm und die Handlungsempfehlung "Standortsicherheit bei zunehmender Flächenkonkurrenz - Bauleitplanung im Interesse der Unternehmen".
Mit dem Kontaktformular "Ihre Anregungen zur Planung" können Unternehmen Hinweise und Anregungen zu aktuellen Bauleitplänen an die IHK übermitteln.
Hinweis:
Auf dieser Seite werden laufende Beteiligungsverfahren zu Bauleitplänen (RegFNP und B-Plan) eingestellt, die den Aufgabenbereich (wirtschaftliche Belange) der IHK betreffen.
Darüber hinaus:
Alle aktuellen Beteiligungsverfahren den Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) betreffend, werden auf der Internetseite des Reginalverbandes eingestellt.
Aktuelle Beteiligungsverfahren zu einem Bebauungsplan (B-Plan) werden als "Amtliche Bekanntmachung" auf der Internetseite der jeweiligen Kommune oder im entsprechenden Amtsblatt veröffentlicht. Auch auf dem Bauleitplanungsportal Hessen können diese eingesehen werden.
Als Unternehmen haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Anmerkungen zu Bauleitplänen bis zum Ablauf der Anmerkungsfrist ("Anmerkungen bis:") mit dem Kontaktformular zukommen zu lassen. So können wir Ihr Interesse in unsere Stellungnahme zur Planung einfließen lassen, sofern es dem Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft entspricht. Wählen Sie hierfür einfach Ihren Stadtteil bzw. Ihre Kommune und anschließend den entsprechenden Bauleitplan aus.
Hinweise:
Nur für die dunkelblau eingefärbten Stadtteile bzw. Kommunen liegt derzeit ein Bauleitplan im Aufgabenbereich (wirtschaftliche Belange) der IHK vor.
Anmerkungen können der IHK innerhalb der Anmerkungsfrist online mitgeteilt werden.
Bebauungsplan Nr. 257 Ä2 - 2. vereinfachte Änderung
Öffentliche Auslegung
Ihre Anregungen zur PlanungDer Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 257 Ä2 - 2. vereinfachte Änderung - ist Bestandteil des Anfangs der 1970er-Jahre mit dem Bebauungsplan Nr. 257 planungsrechtlich vorbereiteten Gewerbegebiets „Im Fuchsloch“, welches sich im Norden des Stadtteils Nieder-Erlenbach auf den Flächen zwischen der Landesstraße L 3008 und der Straße Alt-Erlenbach erstreckt. Der Verkauf von Waren eines im Plangebiet ansässigen produzierenden Gewerbe- oder Handweksbetriebs kann auf dem Betriebsgelände ausnahmsweise zugelassen werden.
Um Bauflächen für die angestrebten Nutzungen zu sichern, die durch ihre besonderen Bedürfnisse und Eigenschaften auf Gewerbegebiete angewiesen sind, sowie die oben beschriebenen sensiblen Nutzungen vor städtebaulichen Konflikten zu schützen, sollen Einzelhandelsbetriebe und Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden.
Art der baulichen Nutzung: Gewerbegebiet (GE)
Maß der baulichen Nutzung:
GFZ: 2.0
GRZ: 0,8
Zahl der Vollgeschosse als Hcöstmaß: III
https://www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/bebauungspl_ne_nr_257_2_2_vereinfachte_nderung_und_nr_862_westlich_im_fuchsloch_1_vereinfachte_nderung__23032.html?psid=0lk76krb2m5m0qket82d82g3k0
Planauskunft des Stadtplanungsamtes Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 212-34871
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Bebauungsplan Nr. 862 Ä - Westlich im Fuchsloch - 1. vereinfachte Änderung
Öffentliche Auslegung
Ihre Anregungen zur Planung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 862 Ä - Westlich Im Fuchsloch - 1. vereinfachte Änderung - ist Bestandteil des Anfangs der 1970er-Jahre mit dem Bebauungsplan Nr. 257 planungsrechtlich vorbereiteten Gewerbegebiets „Im Fuchsloch“, welches sich im Norden des Stadtteils Nieder-Erlenbach auf den Flächen zwischen
der Landesstraße L 3008 und der Straße Alt-Erlenbach erstreckt.
Um Bauflächen für die angestrebten Nutzungen zu sichern, die durch ihre besonderen Bedürfnisse und Eigenschaften auf Gewerbegebiete angewiesen sind, sollen Einzelhandelsbetriebe und Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden. Der Verkauf von Waren eines im Plangebiet ansässigen produzierenden Gewerbe- oder Handweksbetriebs kann auf dem Betriebsgelände ausnahmsweise zugelassen werden.
Art der baulichen Nutzung: Gewerbegebiet (GE), Allgemeines Wohngebiet (WA)
Maß der baulichen Nutzung im GE:
- GFZ: 2,0
- GRZ: 0,8
- Zahl der Vollgeschosse in Metern ans Höchstmaß: III
Maß der baulichen Nutzung im WA:
- GRZ: 0,4
https://www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/bebauungspl_ne_nr_257_2_2_vereinfachte_nderung_und_nr_862_westlich_im_fuchsloch_1_vereinfachte_nderung__23032.html?psid=0lk76krb2m5m0qket82d82g3k0
Planauskunft des Stadtplanungsamtes Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 212-34871
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Bebauungsplan "Talweg, Tannenwaldstraße, Fuchstanzstraße, Siegfriedstraße, Dillenbergstraße" - 4. Änderung
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Das Plangebiet befindet sich am östlichen Ortsrand des Ortsteiles Oberreifenberg südlich der Siegfriedstraße (L3276). Das Plangebiet wird im Norden durch die Landesstraße, im Osten durch (z.T. noch unbebaute) Wohnbaugrundstücke, im Süden durch den Eisschießplatz und im Westen durch den großflächigen Parkplatz "Pfarrheckenfeld" begrenzt.
Zur flächendeckenden Gewährleistung der gesetzlich vorgeschriebenen rettungsdienstlichen Versorgung der Bevölkerung ist gemäß Bereichsplan "Rettungsdienst" des Hochtaunuskreises die Errichtung einer neuen Rettungswache am Standort Oberreifenberg im Bereich "Siegfriedstraße / Fuchstanzstraße" vorgesehen. Aufgrund der aktuellen rechtsverbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes "Talweg, Tannenwaldstr., Fuchstanzstr., Siegfriedstr., Dillenbergstr." ist die Errichtung der Wache am vorgesehenen Standort derzeit nicht möglich, weswegen eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich ist.
Maximale Höhe: 9,5 Meter
GRZ I (Gebäude): 0,5
GRZ II (Nebenanlagen): 0,75
https://www.schmitten.de/leben-wohnen/wirtschaft-bauen/offenlage-von-bebauungsplaenen-im-aufstellungsverfahren/
Herr Norbert Kasch
Telefon: +49 6172 1210-0
Planungsbüro Fischer
Frederic Bode
Dipl.-Geograph (Uni)
Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH)
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
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Bebauungsplan Nr. N116 "Erweiterung Gewerbegebiet Nord"
Frühzeitige Beteiligung der ehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
Ihre Anregungen zur PlanungDas ca. 7 hagroße Plangebiet „Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ liegt an der nordwestlichen Gemarkungsgrenze des Stadtteils Hattersheim. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird durch die Bundesautobahn 66 im Norden, durch die L3011 im Westen sowie durch Landwirtschaftsflächen und die Mainzer Landstraße im Süden begrenzt. Östlich schließen sich der bestehende Siedlungskörper in Form des etablierten Gewerbegebiets Nord und der bestehende Friedhof an das Plangebiet an.
Auf der Erweiterungsfläche des Gewerbegebiets Nord am nordwestlichen Siedlungsrand von Hattersheim beabsichtigen die Unternehmen NTT GLOBAL DATA CENTERS FRA5 GMBH (im Folgenden: NTT) und IONOS SE (im Folgenden: IONOS) die Entwicklung eines Campus für Rechenzentren.
Art der baulichen Nutzung: Sondergebiet Rechenzentrum
Bezugspunkt für die Gebäudehöhen ist der in der Planzeichnung je Baufenster eingetragene Höhenbezugspunkt über Normalhöhennull (NHN). Die Gebäudehöhen sind vertikal über dem Höhenbezugspunkt abzutragen.
https://www.hattersheim.de/bebauungsplaene
Herr Norbert Kasch
Telefon: +49 6172 1210-0
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2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 43 für das Gebiet "Östlich der Berliner Straße zwischen Taunusstraße, Friedrich-Stolze-Straße und Wiesenweg" für den Teilbereich des Bauhofes
Erneute öffentliche Auslegung und erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4a (3) BauGB i.V. m. § 4 (2) BauGB
Ihre Anregungen zur PlanungDer räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich im Stadtgebiet von Schwalbach am Taunus nördlich der Berliner Straße und wird von dieser sowie vom Rudolf-DietzWeg aus erschlossen.
Das Regierungspräsidium hat der Stadt Schwalbach am Taunus aufgetragen, einen alternativen Standort für das Feuerwehrgerätehaus zu finden, da der derzeitige Standort arbeitsschutzrechtliche und verkehrstechnische Mängel aufweist und eine Sanierung und Erweiterung des Bestandsgebäudes aufgrund von Platzmangel nicht möglich ist.
GRZ: 0,6
GFZ: 1,2
Zulässige Zahl der Vollgeschosse: II
https://www.schwalbach.de/Aktuelles/Erneute-Offenlegung-2-Aenderung-und-Erweiterung-des-Bebauungsplanes-Nr-43-fuer-den-Teilbereich-des-Bauhofes.html?
Herr Norbert Kasch
Telefon: +49 6172 1210-0
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Die Beschlussvorlage zum Zwischenbericht der vorbereitenden Untersuchungen für die SEM Frankfurt Nordwest wurde vom Magistrat auf den Weg gebracht.
Der Zwischenbericht stellt die Ergebnisse der bisherigen Tätigkeiten zu den vorbereitenden Untersuchungen vor und kann hier eingesehen werden.
Darum geht es in der Handlungempfehlung:
- Zweck der Bauleitplanung
- Bauleitpläne im Überblick
- Planungsrecht für den Unternehmensstandort und die Nachbarschaft
- Planungsrechtliche Einordnung des Betriebsgrundstücks und Anforderungen des Gewerbebetriebs
- Zusammenwirken von Planung und Immissionsschutz
- Umgebung des Betriebsstandortes aus immissionsschutzrechtlicher Sicht
- Wie Sie unliebsamen Überraschungen aus dem Weg gehen
Ein Leitfaden des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, der Antworten auf viele Fragen der städtebaulichen Planung liefert:
Welche städtebaulichen Planungen gibt es? Welche Aufgaben erfüllen sie? Wie kann ich an den städtebaulichen Planungen mitwirken? Welche Vorgaben werden auf überörtlicher Ebene gemacht? Auf diese und andere Fragen gibt die Broschüre eine Antwort.
Dieses Portal ermöglicht den Zugang zu Bauleitplänen und ergänzenden Informationen der Kommunen. Hier finden sich Informationen aller Städte und Gemeinden sowie sonstiger Planungsträger in Hessen zu in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen sowie zu Bauleitplänen, die seit der Novellierung des Baugesetzbuchs 2017 in Kraft getreten sind.
Digitalisierungsschub verstetigt
Bauplanungs- und Umweltgenehmigungsverfahren können auch weiterhin rechtssicher und ohne zeitlichen Aufschub digital erfolgen. Weil aufgrund von COVID-19 weiterhin die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen die Umsetzung von Verwaltungsverfahren nahezu unmöglich macht, wurde das PlanSiG, dass unter anderem vorsieht Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren auf Online-Beteiligungen und -Konsultationen umzustellen, bis zum 31.12.2022 verlängert. Die ortsübliche oder öffentliche Bekanntmachung von Vorhaben oder die Auslegung von Plänen kann weitgehend über das Internet erfolgen. Von Vor-Ort-Erörterungsterminen kann abgesehen werden. Mit Zustimmung aller Beteiligten ist stattdessen auch eine Telefon- oder Videokonferenz möglich.
Zeitgewinn für Unternehmen
Für die Unternehmen entsteht durch diesen Schritt in Richtung Digitalisierung der Verwaltung ein Zeitgewinn. Dass dieser lang diskutierte Vorschlag umgesetzt und jetzt verlängert wurde, war ein richtiges Signal in einer für die Betriebe sehr schwierigen wirtschaftlichen Zeit. Im Gesetz ist nach wie vor eine Evaluation vorgesehen. Nach der Fristverlängerung soll geprüft werden, ob sich die Neuerungen bewährt haben und in das Regelverfahren übernommen werden können.
Ihr direkter Draht zu den Ansprechpartnern für die Bauleitplanung in Frankfurt am Main und den Kreisen Hochtaunus und Main-Taunus. - So erreichen Sie uns:
Referent
Geschäftsfeld Standortpolitik
IHK Frankfurt am Main
Börsenplatz 4
60313 Frankfurt am Main
Fon: +49 69 2197-1354
Fax: +49 69 2197-1485
Email: m.kendl@frankfurt-main.ihk.de
Sachbearbeiterin
Geschäftsfeld Standortpolitik
IHK Frankfurt am Main
Börsenplatz 4
60313 Frankfurt am Main
Fon: +49 69 2197-1542
Fax: +49 69 2197-1485
Email: s.griga@frankfurt-main.ihk.de
Geschäftsstelle Hochtaunus und Main-Taunus
IHK Frankfurt am Main
Ludwigstraße 10
61348 Bad Homburg
Fon: +49 6172 1210-0
Fax: +49 6172 22612
Email: n.kasch@frankfurt-main.ihk.de